- Leistungsbeschreibung
Star Valet vermietet dem Kunden einen Stellplatz in der Nähe des Flughafen Frankfurt: Mergenthalerallee 27, 65760 Eschborn. Der Kunde übergibt das Fahrzeug an Star Valet direkt am Flughafen Frankfurt. Star Valet überführt das Kundenfahrzeug anschließend auf seinen Parkplatz in der Mergenthalerallee 27, 65760 Eschborn.
Das Fahrzeug kann, sofern die Parkfläche in der Mergenthalerallee 27, 65760 Eschborn voll belegt ist, in Ausnahmefällen auf einem Parkplatz geparkt werden, welcher bis zu 5 Kilometer entfernt liegt. Außerdem kann es vorkommen, dass das Fahrzeug vorübergehend und kurzfristig am Straßenrand in der Mergenthalerallee 27, 65760 Eschborn zwischengeparkt werden muss.
Bei Rückreise überführt Star Valet das Kundenfahrzeug zurück zum Frankfurter Flughafen und übergibt es dort zurück an den Kunden.
- Zustandekommen eines Mietvertrages
Ein Mietvertrag über die vorbezeichneten Leistungen kommt durch vorherigen Vertragsschluss zwischen Star Valet und dem Kunden zustande, wenn nicht ausdrücklich zwischen Star Valet und dem Kunden individualvertraglich etwas anderes in Textform geregelt ist. Die Angebote der Firma Star Valet sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Star Valet die Buchung des dem Kundens zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss zwischen Star Valet und Dem Kunden ist, dass der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil akzeptiert. Für vor- und nachstehende Verträge gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des dem Kundens erkennt Star Valet nicht an, es sei denn, Star Valet hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Firma Star Valet sind nur, soweit sie dazu eine schriftliche Vollmacht des Inhabers haben, berechtigt oder bevollmächtigt, Verträge im Namen der Firma Star Valet mit dem Kundenn zu ändern oder aufzuheben.
Die Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeuges ist nicht Gegenstand der vor- und nachstehenden Vertragsleistungen der Firma Star Valet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz im Parkhaus/auf dem Parkplatz der Firma Star Valet hat der Kunde nicht.
- Preise, Zahlung, Höchsteinstelldauer, Nutzungsentschädigung
Der Mietpreis bestimmt sich nach der zwischen Star Valet und dem Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarung. Soweit keine anderweitige Vereinbarung mit Star Valet getroffen worden ist, bestimmt sich der Mietpreis für den Stellplatz pro PKW wie folgt:
Der Kunde fragt im Internet den Preis an, zu dem er sein Fahrzeug bei der Firma Star Valet an kalendermäßig bestimmten Tagen abstellen möchte. Im Rahmen dieser Abfrage teilt ihm die Firma Star Valet sodann diesen Preis mit. Sämtliche von Star Valet ausgewiesenen Entgelte enthalten die zum Zeitpunkt der Miete geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
Für die von Star Valet angebotenen Parkleistungen gelten die auf die jeweilige Preisabfrage angegebenen Tagespreise pro angebrochenem Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von Star Valet angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
Das Parkentgelt wird mit dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn, ansonsten spätestens mit der Übergabe des Fahrzeuges an Star Valet am fällig. Ist das Parkentgelt zuvor noch nicht auf dem Konto der Firma Star Valet gutgeschrieben worden, so hat der Kunde spätestens wenn er das Fahrzeug abgibt, dieses in bar an die dazu von der Firma Star Valet bevollmächtigte Person zu entrichten.
Holt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht ab, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB).
Holt der Kunde seinen PKW nach Ablauf der vertraglichen Mietzeit nicht ab, schuldet er für die Zeit bis zur Entfernung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des jeweils geltenden Tarifes.
Soweit keine andere in Textform vorliegende Vereinbarung mit Star Valet getroffen wurde, beträgt die Höchsteinstelldauer 31 Tage. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist Star Valet berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des dem Kundens zu entfernen, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:
Wenn eine schriftliche Benachrichtigung des dem Kundens oder des Halters erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder diese nicht möglich ist. Darüber hinaus steht Star Valet bis zur Abholung des Fahrzeugs durch den dem Kunden eine der Mietpreisliste entsprechende Nutzungsentschädigung zu.
Sämtliche oben genannten Nutzungsentschädigungen sind vor Rückgabe des Fahrzeuges an den dem Kunden zur Zahlung fällig.
Die weiteren Ansprüche von Star Valet bleiben hiervon unberührt.
- Übergabe, Protokollierung Tachostand, Rügepflicht
Vor Übergabe des Fahrzeuges an Star Valet hat der Kunde alle nicht fest eingebauten Wertgegenstände, wie z. B. Handys, Laptops und Navigationsgeräte aus dem Fahrzeug zu entfernen. Bei der Fahrzeugabgabe wird der aktuelle Tachostand abgelesen, schriftlich festgehalten und durch Unterschrift des Kunden bestätigt. Bei Abgabe des Fahrzeuges an die Firma Star Valet übergibt der Kunde dem Bevollmächtigten der Firma Star Valet einen vollständigen Satz Schlüssel einschließlich der elektronischen Schlüssel des Fahrzeuges.
Bei dieser Abgabe des Fahrzeuges an die Firma Star Valet ist deren Bevollmächtigte befugt, Fotografien von den am Fahrzeug vorhandenen Schäden zu fertigen. Die Fotografien und die Datei, auf der sich die Fotos befinden, darf die Firma Star Valet sechs Monate lang aufbewahren. Sodann vernichtet die Firma Star Valet die Fotos und löscht die Datei, es sei denn, der Kunde bestreitet, dass der auf dem Foto befindliche Schaden am Fahrzeug zur Zeit der Abgabe des Fahrzeuges an die Firma Star Valet bestand. Im letzten Fall ist Star Valet berechtigt, die Fotografien bzw. die Datei, auf dem diese Fotografien gespeichert sind, so lange aufzubewahren, bis ein gerichtlicher Rechtsstreit, in dem über diese Schäden gestritten wird, rechtskräftig entschieden ist oder aber sich der Kunde und die Firma Star Valet geeinigt haben, wer von beiden den Schaden zu tragen hat.
Star Valet weist darauf hin, dass das Fahrzeug nicht fotografiert wird, wenn es bei Dämmerung, Dunkelheit, in verschmutztem Zustand, wenn es regnet oder schneit, an die Firma Star Valet übergeben wird.
Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug bei der Rückgabe auf Schäden zu untersuchen und Star Valet bzw. der dazu beauftragten Person die Schäden vor Ort anzuzeigen. Verlässt der Kunde mit dem Fahrzeug den Übergabeort, ohne erkennbare Schäden an seinem Fahrzeug vorher dort anzuzeigen, so gilt das Fahrzeug hinsichtlich der erkennbaren Schäden als vom dem Kunden mangelfrei abgenommen.
- Rücktritt, Kündigung
Star Valet und dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.
Zusätzlich kann der Kunde vor dem vereinbarten Mietbeginn unter Angabe der ihm von der Firma Star Valet mitgeteilten Buchungsnummer schriftlich oder per Email von dem Vertrag zurücktreten, eine Stornierung per Telefon oder Telefax
ist nicht möglich. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den dem Kunden kostenfrei.
Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Dem Kunden bleibt es nachgelassen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden bei Star Valet entstanden ist.
- Nichtinanspruchnahme der Leistung
Falls der Kunde, ohne vom Vertrag mit Star Valet zurückzutreten oder zu kündigen, bis zum vereinbarten Mietbeginn nicht mit seinem Fahrzeug zum Übergabeort erscheint, ist der volle vereinbarte Mietpreis fällig.
Eine Rückerstattung des Parkentgeltes für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz nicht oder für die vereinbarte Mietzeit nicht vollständig nutzt, ist nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen möglich und im übrigen ausgeschlossen.
- Haftung der Firma Star Valet
Eine Haftung der Firma Star Valet tritt nur für Schäden ein, die von ihrem Inhaber, ihren Vertretern, Beauftragten, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verschuldet wurden. Dabei ist die Haftung der Firma Star Valet auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sie nicht bei Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper uneingeschränkt haftet. Die Haftung beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit diese nicht aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Haftet die Firma Star Valet nach dem Vorstehenden für einen Schaden am Fahrzeug, so bestimmt die Firma Star Valet, wo und durch wen der Schaden fach- und sachgerecht beseitigt wird; dieser Reparaturort befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland. Auf Wunsch des dem Kundens bringt die Firma Star Valet auf eigene Kosten das Fahrzeug zu diesem Reparaturort. Befindet sich das Fahrzeug nicht im Besitz der Firma Star Valet, so holt die Firma Star Valet das Fahrzeug von einem vom dem Kunden bestimmten Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab und bringt es auf eigene Kosten zum Reparaturort. Nach Abschluss der Reparatur bringt die Firma Star Valet das Fahrzeug auf eigene Kosten zu einem vom dem Kunden bestimmten, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegenden Ort und gibt es dort zurück.
Wahlweise kann der Kunde das Fahrzeug auch selbst zu der von der Firma Star Valet bestimmten Reparaturstätte bringen und dort abholen. Die Firma Star Valet erstattet dann dem Kunden die dadurch entstandenen Treibstoffkosten für die Hin- und Rückfahrt, aber nur für den Weg, den das Fahrzeug dabei innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt hat. Für die Zeit, die das Fahrzeug wegen des reparaturbedingten Aufenthaltes in der Werkstatt nicht genutzt werden kann, zahlt die Firma Star Valet eine Nutzungsentschädigung, deren Höhe sich für das geschädigte Fahrzeug aus der aktuellen Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch ergibt. Wahlweise besteht gegen die Firma Star Valet für die Zeit, für die das Fahrzeug wegen des reparaturbedingten Werkstattaufenthaltes nicht genutzt werden kann, ein Anspruch auf Ersatz der angemessenen Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges, das eine Fahrzeugklasse unter dem geschädigten Fahrzeug liegt. Bei Anmietung eines Fahrzeuges bei einem Bekannten werden nur 50 % der tariflichen Kosten für einen um eine Fahrzeugklasse unter dem geschädigten Fahrzeug liegenden Mietwagen erstattet.
Star Valet haftet nicht für Schäden, die allein durch andere dem Kunden oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind, die nicht Inhaber, Vertreter, Beauftragte, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen der Firma Star Valet sind. Ebenso wenig haftet Star Valet für Schäden, die durch Verlust des Fahrzeugs oder Teile des Fahrzeugs durch Diebstahl entstehen, für Schäden, die durch Einbrüche in das Fahrzeug, Vandalismus und die Entwendung von Gegenständen aus dem Innenraum des Fahrzeugs entstehen. Star Valet haftet ferner nicht für höhere Gewalt.
Die oben unter Ziff. 7 geregelte Haftung von Star Valet und die dort – für den Fall, dass Star Valet haftet - geregelte Schadensbeseitigung gelten auch für durch einen Brand entstandene Schäden, egal ob das Fahrzeug des dem Kundens auf einem überdachten Einstellplatz, einem Stellplatz in einer überdachten Sammelgarage oder einem Stellplatz im Freien abgestellt ist, sowie bei Schäden, die - während Star Valet das Fahrzeug überführt - durch Steinschlag verursacht werden.
- Haftung des dem Kundens für weitere Personen
Der Kunde muss sich das Handeln seiner Angestellten, Beauftragten und/oder seiner Begleitpersonen als eigenes zurechnen lassen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Benutzungsbestimmungen
Der Kunde versichert, dass es sich um einen zum öffentlichen Verkehr zugelassenen betriebssicheren Personenkraftwagen handelt. Außerdem versichert der Kunde, dass das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz sowie TÜV-Zulassung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe an den dem Kunden besitzt. Auf Verlangen des Inhabers, der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Firma Star Valet sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Star Valet berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Star Valet berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesem Falle hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug bei der Übergabe an die Firma Star Valet keinen undichten Tank, Vergaser, Ölbehälter etc. hat. Bei der Übergabe an die Firma Star Valet dürfen im Fahrzeug keine Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände sowie leere Betriebsstoffbehälter eingelagert sein.
Star Valet ist berechtigt, das Fahrzeug auf andere Stellplätze zu versetzen.
Star Valet ist berechtigt, das Fahrzeug bei dringender Gefahr vom Parkplatz zu entfernen.
- Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Star Valet steht wegen seiner fälligen Forderungen gegen den dem Kunden auf Zahlung des Parkentgelts oder der Nutzungsentschädigung ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des dem Kundens zu. Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich der Forderungen der Firma Star Valet in Verzug, so kann Star Valet die Pfandverwertung frühestens zwei Wochen nach deren Androhung vornehmen.
Aufrechnungsrechte stehen Dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten sind oder von Star Valet anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zu einem Zurückbehaltungsrecht insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Valet-Service
Star Valet übernimmt vor dem Abflug des dem Kundens den Pkw in der Regel auf dem kostenlosen Shuttle-Parkplatz am Flughafen Frankfurt. Die Abholperson von Star Valet erscheint zur Übernahme des Fahrzeuges 2 Stunden vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Check-in-Zeit. Star Valet bringt sodann das Fahrzeug auf den Parkplatz der Firma Star Valet.
Die Abflug- und Landezeiten sind vom dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. Star Valet haftet nur für eine verspätete Ankunft des Kunden und seiner Begleitpersonen am Flughafen Frankfurt, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde sich auf dem kostenlosen Shuttle-Parkplatz mit seinem Fahrzeug mindestens 2 Stunden vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft für den konkreten Flug angegebenen Beginn der Check-in Zeit bereit hält und aufgrund eines Verschuldens der Firma Star Valet, seines Inhabers, seiner Vertreter, Beauftragten, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerung aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von Star Valet verschuldete Verzögerung, ist ausgeschlossen.
Die Rückführung des Pkw vom Parkplatz der Firma Star Valet zum Terminal des Flughafens Frankfurt erfolgt in der Regel zeitnah. der Kunde hat nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks Star Valet telefonisch zu benachrichtigen. Star Valet wird daraufhin umgehend das Fahrzeug vom Parkplatz zum Übergabeort bringen.
Ziffer 4. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Valet-Service entsprechend.
- Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt.
Demet Öztürk c/o Star Parkplatz
Stand: 01.12.2022
Mit dem Datum der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Star Valet ihre Gültigkeit.